Ortner Handels GmbH & Co KG | Sie möchten ein Angebot? Senden Sie eine E-Mail an office@ortner-sbg.at oder rufen Sie uns an +43 (0)662 853223.
Lieferbedingungen
Vertragsabschluss
Dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vorgelegte Druck- und/oder Ausführungsvorlagen sind vom Auftraggeber auch bezüglich aller für die Verwendung des Packmittels wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu prüfen. Der Auftraggeber hat die Unterlagen zum Zeichen der Einwilligung unterschrieben zurückzusenden. Sind Berichtigungen erforderlich, so müssen diese deutlich kenntlich gemacht werden.
Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Kaufvertrages, soweit der Kunde nicht innerhalb von 2 Werktagen ab Erhalt dagegen Einspruch erhebt. Mündliche, fernmündliche und telegrafische Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich durch uns schriftlich bestätigt wurden.
Einkaufsbedingungen des Bestellers
Soweit der Besteller in seinem Geschäftsbetrieb allgemeine Einkaufsbedingungen hat, so gelten diese bei Bestellungen für uns nicht, außer sie sind in der Bestellung ausdrücklich angeführt und von uns angenommen.
Preiserstellung
Die Preiserstellung in der Auftragsbestätigung ist grundsätzlich verbindlich, doch sind wir berechtigt, bei Änderungen der Rohstoffpreise, Lohn- oder Betriebskosten, den Preis für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht durchgeführten Lieferungen neu festzusetzen.
Preise
Die Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten Menge in einem Posten.
Für den Abruf von Teillieferungen muss eine ausdrückliche schriftliche -Vereinbarung vorliegen.
Wird eine Ware zum vereinbarten Termin nicht abgenommen, so ist die Lieferfirma berechtigt, zu fakturieren und die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern.
Paletten und sonstige Emballagen werden ausgetauscht oder zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.
Liefertermin
Sofern kein Liefertermin vereinbart wird, gilt als Lieferzeit der Zeitraum zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und jenem der Bekanntgabe der Lieferbereitschaft an den Besteller aufgrund der vereinbarten Frist. Die Lieferfrist beginnt jedenfalls erst nach Genehmigung der Probemuster bzw. Probedrucke durch den Besteller und nach Einlangen sämtlicher für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Arbeitsunterlagen beim Lieferanten zu laufen.
In die Lieferfrist nicht eingerechnet werden Zeiten, während welcher der Besteller Andrucke, Fertigmuster, Klischees, Bürstenabzüge etc. überprüft.
Lieferung
Die Warenanlieferung erfolgt mittels eigenem oder Speditions-LKW, wenn nicht anders vereinbart frei Haus, das heißt die Ware wird ebenerdig, soweit befahrbar zugestellt und beinhaltet keinesfalls den Transport in die Räumlichkeiten (Keller/Dachboden) des Empfängers. Wird ein Teil der bestellten Ware im Lager der Lieferfirma auf Abruf eingelagert, so geschieht dies auf Gefahr des Bestellers und ist max. 6 Monate kostenfrei!
Zahlungsbedingungen
Bei Erstkauf Zahlung im Voraus oder bei Lieferung.
Bei Folgekäufen zahlbar nach Vereinbarung.
Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen im Ausmaß von 3% über der Bankrate, mindestens aber in Höhe der uns verrechneten Escomptezinsen, in Anrechnung zu bringen. Es werden nur Zahlungen anerkannt, die an die jeweils angeführte Zahlstelle geleistet werden. Zahlungen werden auf die älteste offene Rechnung angerechnet.
Gewichts- und Qualitätsabweichungen
Für geringe Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Ware, in Stärke, Ausführung, Druck sowie für branchenübliche Gewichtsunterschiede bis zu 5% nach oben und unten können wir nicht haftbar gemacht werden.
Abweichungen, die auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage zurückzuführen sind, können nicht beanstandet werden.
Für die Beurteilung von Mängeln kommt es dabei nicht auf die einzelnen Stücke, Rollen, Rollenteile, Bogen, Pakete oder Ballen an; maßgeblich ist vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen im Maß, Gewicht oder in der Menge bezieht.
Mengenabweichung
Wir behalten uns Mehr- und Minderlieferungen, die auch für Ersatzlieferungen gelten, in Höhe von 20 % vor.
Versand- und Gefahrenrisiko
Alle unsere Lieferungen laufen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn die Versandkosten von uns getragen werden. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zuasten des Bestellers.
Mängelrüge
Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort vom Käufer zu untersuchen. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine -Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen nach Eintreffen am Bestimmungsort bei uns eingelangt ist. Versteckte Mängel, die bei der Übernahme der Ware nicht sofort festzustellen sind, können nur anerkannt werden, wenn die -Mängelanzeige binnen 2 Monaten nach Einlangen der Ware erstattet wird.
Produkthaftung
Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz, BGBI. 99/1988, resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung.
Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund der Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung der Ware und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
Patent- und musterrechtliche Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Lieferfirma klag- und schadlos zu halten, wenn vom Kunden vorgegebene Entwürfe, Muster oder dergleichen gegen einen Patent- oder Musterschutz verstoßen.
Skizzen, Werkzeuge, Schablonen, Klischees, Stanzplatten und dergleichen bleiben trotz anteiliger gesonderter Verrechnung im Eigentum des Verkäufers.
Befreiung von der Lieferpflicht und Lieferverzug
Die Verpflichtung zur Lieferung sowie zur Einhaltung der Lieferfristen wird durch alle außergewöhnlichen und von der Lieferfirma nicht zu vertretenden Umstände, die eine erhebliche Betriebsstörung verursacht oder die Absendung der Ware unmöglich gemacht haben, aufgehoben.
Bereits erzeugte Waren kann die Lieferfirma bei Unmöglichkeit der Absendung oder Nichtlieferung wegen Zahlungsverzuges auf Rechnung und Gefahr des Käufers einlagern. Die Ware wird in diesem Fall dem Kunden als geliefert in Rechnung gestellt.
Ist der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, auch wenn keine Betriebsunterbrechung vorliegt, so muss der Käufer eine angemessene Nachfrist bewilligen.
Verschlechterung der Vermögenslage
Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt oder gerät der Käufer mit der Zahlung einer unserer Fakturen in Verzug, so steht uns das Recht zu, für sämtliche noch ausständigen Lieferungen, abweichend von der Auftragsbestätigung, Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen. Wenn die vereinbarten Bedingungen nicht erfüllt werden, so haben wir, unbeschadet unserer Rechte, auch das Recht des Rücktrittes vom Vertrag.
Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Besteller darf die uns gehörende Ware weder verpfänden, noch zur Sicherung dritten Personen übereignen. Sollte die Ware beim Besteller durch einen Vollstrecker der Gerichte oder Finanzbehörden vor gänzlicher Bezahlung des Kaufpreises gepfändet werden, ist der Besteller verpflichtet, uns von dieser exekutiven Pfändung sofort zu verständigen.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist bei Bahntransport der Versandbahnhof, bei LKW-Versand das Lieferwerk. Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg vereinbart, doch kann die Firma Ortner auch das Bezirksgericht St. Johann im Pongau als Gerichtsstand wählen.